I.
Die Antragstellerin begehrt die Feststellung der Nichtigkeit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde
Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Grundstückes in der Gemeinde Für dieses Grundstück ist unter dem 26. September 1989 eine Baugenehmigung für den Neubau eines mehrgeschossigen Gebäudes für gewerbliche Zwecke (Obergeschoß als Lager, Erdgeschoß für Ausstellungszwecke) erteilt und seit 1991 sind hier ein Baustoffhandel sowie ein Kaminhandelbetrieb geführt worden.
Mit weiterer Baugenehmigung vom 28. April 1993 ist die Genehmigung zur Nutzungsänderung der Verkaufs- und Lagerhalle teilweise in einen Pensionsbetrieb genehmigt worden. Nach der Baubeschreibung sollten 12 Zimmer mit 20 Betten eingerichtet werden. Der Pensionsbetrieb ist seit 1993 verpachtet.
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