OVG Berlin - Urteil vom 20.02.1998
2 A 8.94
Normen:
BauGB § 1 Abs. 1; BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 5; BauGB § 1 Abs. 6; BauGB § 5 Abs. 2 Nr. 9a; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 18a; BauGB § 201; BauGB § 214 Abs. 3; VwGO § 47 Abs. 2;
Fundstellen:
BauR 1998, 978
BRS 60 Nr. 22
NJ 1998, 444
NuR 1998, 377
NVwZ-RR 1999, 108
OVGB 22, 246
UPR 1998, 276

Bauleitplanung: Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft auf ausgewiesenem aber landwirtschaftlich genutzten Wohnbauland

OVG Berlin, Urteil vom 20.02.1998 - Aktenzeichen 2 A 8.94

DRsp Nr. 2009/17125

Bauleitplanung: Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft auf ausgewiesenem aber landwirtschaftlich genutzten Wohnbauland

1. Die Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft auf ausgewiesenem, aber landwirtschaftlich genutzten Wohnbauland ist rechtmäßig, wenn diese Festsetzung der Landwirtschaft dient und die Dorfstruktur im Übergang zur Feldflur erhalten werden soll. 2. Auf den Fortbestand einer planerischen Festsetzung, von der 30 Jahre kein Gebrauch gemacht worden ist, besteht kein Anspruch. 3. Ist im Zeitpunkt der Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft eine Wirtschaftlichkeit dieser Nutzung, sei es auch nur bei Umstrukturierung, nicht ausgeschlossen, dann ist das Abwägungsgebot nicht verletzt.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 1; BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 5; BauGB § 1 Abs. 6; BauGB § 5 Abs. 2 Nr. 9a; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 18a; BauGB § 201; BauGB § 214 Abs. 3; VwGO § 47 Abs. 2;

Gründe:

I.