OVG Lüneburg - Urteil vom 29.11.1988
1 C 32/87
Normen:
BauGB § 30;
Fundstellen:
BRS 49 Nr. 10

Bauleitplanung: Gebot der Bestimmtheit der Norm bei Festsetzung einer Gründfläche

OVG Lüneburg, Urteil vom 29.11.1988 - Aktenzeichen 1 C 32/87

DRsp Nr. 2009/17271

Bauleitplanung: Gebot der Bestimmtheit der Norm bei Festsetzung einer Gründfläche

Die Festsetzung eins Grundstücks als Grünfläche (Parkanlage) ist nicht wegen Verstoßes gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot, daß normative Regelungen bestimmt sein müssen, unwirksam, da durch den Zusatz "Parkanlage" hinreichend deutlich wird, daß dort keine private, sondern eine öffentliche Grünfläche entstehen soll.

Normenkette:

BauGB § 30;
Fundstellen
BRS 49 Nr. 10