VGH Hessen, Urteil vom 12.10.1984 - Aktenzeichen IV OE 75/82
DRsp Nr. 2009/17458
Bauleitplanung: Gliederung von Gewerbegebieten
1. Nach § 8 Abs. 4BauNVO 1968 konnten die Gewerbegebiete einer Gemeinde oder Teile eines Gewerbegebietes im Bebauungsplan nach Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen Bedürfnissen und Eigenschaften gegliedert werden.2. Daraus folgt, daß in einzelnen ausgewiesenen Gewerbebetrieben die Zulässigkeit störender Gewerbebetriebe ausgeschlossen werden konnte.