Beschluß
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 24. Juni 1997 geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die der Beigeladenen zu 1. erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 2. April 1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 2. Juli 1997 wird angeordnet.
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