VG Minden, vom 13.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2712/99
Bauleitplanung: Lösung eines Nutzungskonflikts durch Festsetzung einer Lärmschutzwand ohne Höhenbestimmung
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.11.2001 - Aktenzeichen 7 A 3784/00
DRsp Nr. 2009/18363
Bauleitplanung: Lösung eines Nutzungskonflikts durch Festsetzung einer Lärmschutzwand ohne Höhenbestimmung
Die Festsetzung einer Lärmschutzwand durch Bebauungsplan kann auch dann den Bestimmtheitsanforderungen genügen, wenn im Bebauungsplan die Höhe der Lärmschutzwand selbst nicht angegeben ist.