OVG Lüneburg vom 24.05.1984
6 C 15/83
Normen:
BBauG § 1 Abs. 7; BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 24;
Fundstellen:
BRS 42 Nr. 10
NVwZ 1986, 53
UPR 1985, 383

Bauleitplanung: Planbeschränkung auf eine Straßentrasse, Anforderungen an die Ermittlung der Zumutbarkeitsgrenze für Verkehrslärmimmissionen, Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen

OVG Lüneburg, vom 24.05.1984 - Aktenzeichen 6 C 15/83 - Aktenzeichen 6 C 29/83 - Aktenzeichen 6 C 31/83

DRsp Nr. 2009/17236

Bauleitplanung: Planbeschränkung auf eine Straßentrasse, Anforderungen an die Ermittlung der Zumutbarkeitsgrenze für Verkehrslärmimmissionen, Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen

1. Zur Frage, ob ein Bebauungsplan für eine Entlastungsstraße durch ein bereits bebautes Gebiet auf die Straßentrasse beschränkt werden darf. 2. Bei der Ermittlung der Zumutbarkeitsgrenze für Verkehrslärmimmissionen genügt die ausschließliche Anknüpfung an die Gebietsfestsetzung nicht. 3. Erforderliche passive Lärmschutzmaßnahmen müssen im Bebauungsplan selbst festgesetzt werden.

Normenkette:

BBauG § 1 Abs. 7; BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 24;
Fundstellen
BRS 42 Nr. 10
NVwZ 1986, 53
UPR 1985, 383