Bauleitplanung: Planbeschränkung auf eine Straßentrasse, Anforderungen an die Ermittlung der Zumutbarkeitsgrenze für Verkehrslärmimmissionen, Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen
OVG Lüneburg, vom 24.05.1984 - Aktenzeichen 6 C 15/83 - Aktenzeichen 6 C 29/83 - Aktenzeichen 6 C 31/83
DRsp Nr. 2009/17236
Bauleitplanung: Planbeschränkung auf eine Straßentrasse, Anforderungen an die Ermittlung der Zumutbarkeitsgrenze für Verkehrslärmimmissionen, Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen
1. Zur Frage, ob ein Bebauungsplan für eine Entlastungsstraße durch ein bereits bebautes Gebiet auf die Straßentrasse beschränkt werden darf.2. Bei der Ermittlung der Zumutbarkeitsgrenze für Verkehrslärmimmissionen genügt die ausschließliche Anknüpfung an die Gebietsfestsetzung nicht.3. Erforderliche passive Lärmschutzmaßnahmen müssen im Bebauungsplan selbst festgesetzt werden.