OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 30.07.1999
10a D 53/97.NE
Normen:
BauGB § 1 Abs. 6; BauNVO § 1 Abs. 4; BauNVO § 1 Abs. 9; BauNVO § 8; BauNVO § 11 Abs. 3; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; ZPO § 266 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BRS 62 Nr. 80

Bauleitplanung: Planungserfordernis nach Entstehen eines faktischen Gewerbebetriebs

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.07.1999 - Aktenzeichen 10a D 53/97.NE

DRsp Nr. 2009/18294

Bauleitplanung: Planungserfordernis nach Entstehen eines faktischen Gewerbebetriebs

1. Die Festsetzung eines Gewerbegebiets in einem Bebauungsplan muß nicht deshalb funktionslos sein, weil in einem Teilbereich faktisch ein Einkaufszentrum entstanden ist. 2. Ist auf Grund verschiedener Baugenehmigungen für jeweils einzelne Einzelhandelsgeschäfte eine Ansammlung solcher Geschäfte entstanden, die sich faktisch als Einkaufszentrum darstellt, genießt nicht ein solches Zentrum, sondern nur der einzelne Betrieb baurechtlichen Bestandsschutz.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 6; BauNVO § 1 Abs. 4; BauNVO § 1 Abs. 9; BauNVO § 8; BauNVO § 11 Abs. 3; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; ZPO § 266 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

Die Antragstellerinnen wenden sich gegen die III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 B der Antragsgegnerin. Sie sind Eigentümer verschiedener Grundstücke in seinem Geltungsbereich.