OVG Niedersachsen - Urteil vom 03.07.2000
1 K 2107/99
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 6; BauNVO § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
BauR 2001, 679
BRS 63 Nr. 19
NVwZ-RR 2001, 499
UPR 2001, 158

Bauleitplanung: Rechtmäßigkeit einer Einzelfallplanung, Emissionsverhalten als Gliederungskriterium für ein Gewerbegebiet, Verletzung des Abwägungsgebots

OVG Niedersachsen, Urteil vom 03.07.2000 - Aktenzeichen 1 K 2107/99

DRsp Nr. 2009/18308

Bauleitplanung: Rechtmäßigkeit einer Einzelfallplanung, Emissionsverhalten als Gliederungskriterium für ein Gewerbegebiet, Verletzung des Abwägungsgebots

1. Aus einer Einzelfallplanung lassen sich -- für sich genommen -- nicht generell Rückschlüsse auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Planung, namentlich ihrer Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB ziehen. »2. Mit der Festsetzung, es seien nur Nutzungen und bauliche Anlagen zulässig, die keine für die angrenzenden Wohngebiete wirksamen Schallquellen hätten, werden keine besonderen Eigenschaften von Betrieben und Anlagen im Sinne des § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO beschrieben. 3. Es stellt einen Abwägungsmangel nach § 1 Abs. 6 BauGB dar, wenn die Gemeinde die mit einer betrieblichen Erweiterung auf neuen Gewerbeflächen einhergehende zusätzliche Verkehrsbelastung nicht untersucht.«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 6; BauNVO § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2;

Gründe:

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. 8.07 "Am G", mit dem die Antragsgegnerin in Nachbarschaft zu dem Grundstück des Antragstellers ein eingeschränktes Gewerbegebiet festsetzt.