Bauleitplanung: Verlängerung der Veränderungssperre über das dritte Jahr hinaus
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.03.2003 - Aktenzeichen 1 KN 104/02
DRsp Nr. 2009/18414
Bauleitplanung: Verlängerung der Veränderungssperre über das dritte Jahr hinaus
1. Zur Verlängerung der Veränderungssperre über das dritte Jahr hinaus.2. Eine selbständige neue Veränderungssperre liegt nicht vor, wenn die Gemeinde ihre Planungsabsichten nur konkretisiert und das Ziel, ein bestimmtes Vorhaben zu sperren, unverändert bleibt.