VGH Hessen - Urteil vom 25.07.1990
3 UE 100/86
Normen:
BBauG § 1 Abs. 4; BBauG § 1 Abs. 7; BBauG § 6 Abs. 2; BBauG § 8 Abs. 2 S. 1; BBauG § 11; BBauG § 233 Abs. 4; HLPlG (Landesplanungsgesetz) Hessen § 8 Abs. 2;
Fundstellen:
HessVGRspr 1991, 46
NuR 1991, 283
RdL 1990, 314
UPR 1991, 116
Vorinstanzen:
VG Wiesbaden, vom 27.11.1985 - Vorinstanzaktenzeichen III/2 E 679/85

Bauleitplanung: Versagung der Genehmigung eines Bebauungsplans wegen Verstoßes gegen § 8 Abs. 2 BBauG

VGH Hessen, Urteil vom 25.07.1990 - Aktenzeichen 3 UE 100/86

DRsp Nr. 2009/18151

Bauleitplanung: Versagung der Genehmigung eines Bebauungsplans wegen Verstoßes gegen § 8 Abs. 2 BBauG

Zur Versagung der Genehmigung eines Bebauungsplans wegen Verstoßes gegen das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BBauG, Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BBauG) sowie Vorschriften einer Landschaftsschutzverordnung.

Normenkette:

BBauG § 1 Abs. 4; BBauG § 1 Abs. 7; BBauG § 6 Abs. 2; BBauG § 8 Abs. 2 S. 1; BBauG § 11; BBauG § 233 Abs. 4; HLPlG (Landesplanungsgesetz) Hessen § 8 Abs. 2;

Gründe:

I.

Die Klägerin begehrt die Verpflichtung des Beklagten zur uneingeschränkten Genehmigung ihres Bebauungsplans Nr. 1.6 "Rheinberg" Teil 2. Er sieht für das, westlich des R.-weges gelegene unbebaute Grundstück Flur ..., Flurstück .../1 und für die östlich des R.-weges gelegenen unbebauten Grundstücke Flur ..., Flurstücke ... und ... die Festsetzung "Private Grünfläche" vor und bestimmt hierzu in Ziff. 3.1.1 seines textlichen Teils, daß auf den privaten Grünflächen ausnahmsweise bauliche Anlagen zulässig sind.

Das Plangebiet liegt im östlichen Ortsbereich des Stadtteils E. am Ortsausgang Richtung Wiesbaden mit der amtlichen Lagebezeichnung R.-berg. Es umfaßt ein ca. 2,26 km langes Gebiet zwischen der W. Straße (B 42) und dem Rhein.