OVG Lüneburg, vom 24.06.1970 - Aktenzeichen I A 119/69
DRsp Nr. 2009/17206
Bauleitplanung: Zeitpunkt der Planung
Grundsätzlich ist der Planungsgesetzgeber in seiner Entschließung über etwa in Angriff zu nehmende Planungen oder auch Umplanungen frei. Insbesondere binden ihn weder laufende Baugenehmigungsanträge noch schwebende Verwaltungsstreitverfahren.