OVG Niedersachsen, vom 31.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 KN 265/05
Bauleitplanung: Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen, Lärmgrenzwerte der 16. BImschV und TA-Lärm als Orientierungshilfe
BVerwG, Beschluß vom 13.12.2007 - Aktenzeichen 4 BN 41.07
DRsp Nr. 2008/66
Bauleitplanung: Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen, Lärmgrenzwerte der 16. BImschV und TA-Lärm als Orientierungshilfe
»Im Rahmen der Bauleitplanung kann die TA-Lärm zur Bestimmung der Zumutbarkeit der Geräuschimmissionen des Zu- und Abfahrtsverkehrs herangezogen werden, der einem geplanten Vorhaben (hier: großflächiger Einzelhandelsbetrieb) zuzurechnen ist.Die Lärmgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), auf die Nr. 7.4 Abs. 2 der TA-Lärm verweist, haben in der bauleitplanerischen Abwägung die Funktion von Orientierungswerten, von denen je nach den Umständen der konkreten Planungssituation abgewichen werden darf.«
Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Antragsteller beimessen.
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