Die Klagen werden abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu gleichen Teilen.
Die Kläger wenden sich gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Errichtung zweier Mehrfamilienwohnhäuser mit Tiefgarage nach vorherigem Abbruch eines Einfamilienwohnhauses.
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