Baumarkt-Statistik; Beeinflussung des Marktes durch Bekanntgabe der sich an einer Ausschreibung beteiligenden Unternehmen; Voraussetzungen einer Verbotsverfügung
BGH, Beschluß vom 18.11.1986 - Aktenzeichen KVR 1/86
DRsp Nr. 1996/5648
"Baumarkt-Statistik"; Beeinflussung des Marktes durch Bekanntgabe der sich an einer Ausschreibung beteiligenden Unternehmen; Voraussetzungen einer Verbotsverfügung
»1. Die von einem Verband vermittelte Bekanntgabe der Unternehmen, die sich an der Ausschreibung eines Bauvorhabens beteiligen wollen, an anderen Unternehmen, die auch eine Beteiligungsabsicht äußern, führt auch dann zu einer spürbaren Beeinflussung des Marktes, wenn die Unternehmen nicht verpflichtet sind, sich an dem Verfahren zu beteiligen.2. Eine Verfügung, die ein nach § 1GWB verbotenes Verhalten untersagt, setzt nicht voraus, daß bereits der Tatbestand verwirklicht worden ist; es reicht die Gefahr einer unmittelbar bevorstehenden Verletzung.«
Normenkette:
GWB § 1, § 37a;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.