BGH - Beschluß vom 18.11.1986
KVR 1/86
Normen:
GWB § 1, § 37a;
Fundstellen:
BGHR GWB § 1 Abs. 1 Marktbeeinflussung 1
BGHR GWB § 37a Abs. 1 Untersagung 1
BGHR VOB/A § 17 Nr. 6 Geheimhaltung 1
DB 1987, 1184
MDR 1987, 471
NJW 1987, 1821
ZIP 1987, 315
Vorinstanzen:
KG,

Baumarkt-Statistik; Beeinflussung des Marktes durch Bekanntgabe der sich an einer Ausschreibung beteiligenden Unternehmen; Voraussetzungen einer Verbotsverfügung

BGH, Beschluß vom 18.11.1986 - Aktenzeichen KVR 1/86

DRsp Nr. 1996/5648

"Baumarkt-Statistik"; Beeinflussung des Marktes durch Bekanntgabe der sich an einer Ausschreibung beteiligenden Unternehmen; Voraussetzungen einer Verbotsverfügung

»1. Die von einem Verband vermittelte Bekanntgabe der Unternehmen, die sich an der Ausschreibung eines Bauvorhabens beteiligen wollen, an anderen Unternehmen, die auch eine Beteiligungsabsicht äußern, führt auch dann zu einer spürbaren Beeinflussung des Marktes, wenn die Unternehmen nicht verpflichtet sind, sich an dem Verfahren zu beteiligen. 2. Eine Verfügung, die ein nach § 1 GWB verbotenes Verhalten untersagt, setzt nicht voraus, daß bereits der Tatbestand verwirklicht worden ist; es reicht die Gefahr einer unmittelbar bevorstehenden Verletzung.«

Normenkette:

GWB § 1, § 37a;

Gründe: