Baumschützende Festsetzungen für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Bebauungsplan
BayObLG, Beschluss vom 07.05.2002 - Aktenzeichen 3 ObOWi 4/02
DRsp Nr. 2002/11127
Baumschützende Festsetzungen für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Bebauungsplan
»In einem Bebauungsplan können auch für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke baumschützende Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 bBauGB getroffen werden, wenn dadurch die uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigt wird und wenn die Festsetzung über die städtebauliche Zielsetzung der Nr. 25 hinaus auch noch andere planerische Zwecke verfolgt, die ebenfalls in § 9 Abs. 1BauGB begründet sind und dort auch für landwirtschaftlichgenutzte Grundstücke getroffen werden können.«