BayObLG - Beschluss vom 07.05.2002
3 ObOWi 4/02
Normen:
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 25b ;
Fundstellen:
BayObLGSt 2002, 77
NuR 2003, 135
ZfBR 2003, 280

Baumschützende Festsetzungen für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Bebauungsplan

BayObLG, Beschluss vom 07.05.2002 - Aktenzeichen 3 ObOWi 4/02

DRsp Nr. 2002/11127

Baumschützende Festsetzungen für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Bebauungsplan

»In einem Bebauungsplan können auch für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke baumschützende Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB getroffen werden, wenn dadurch die uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigt wird und wenn die Festsetzung über die städtebauliche Zielsetzung der Nr. 25 hinaus auch noch andere planerische Zwecke verfolgt, die ebenfalls in § 9 Abs. 1 BauGB begründet sind und dort auch für landwirtschaftlichgenutzte Grundstücke getroffen werden können.«

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 25b ;

Tatbestand: