BayObLG - Beschluss vom 19.04.2002 (3Z BR 389/01)
I. Die Beteiligten zu 1 bis 3 und 5 sind die Kinder der Erblasserin, der Beteiligte zu 4 ist ein Pflegesohn. Die Beteiligte zu 3 beantragte auf der Grundlage eines privatschriftlichen Testaments einen Erbschein, der [...]