I.
Die Antragsteller, ein Ehepaar, sind Wohnungseigentümer in einer 1992 gegründeten Wohnanlage, die aus einem Teileigentum und einer größeren Zahl von Wohnungen besteht. Das Teileigentum befindet sich im Erdgeschoss unter der im Obergeschoss gelegenen Wohnung der Antragsteller. Es ist in der Teilungserklärung als "Laden" bezeichnet.
§ 2 Abs. 2 der Gemeinschaftsordnung lautet wie folgt:
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|