1. Die Anträge werden abgelehnt.
2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, zu je 1/3, die Antragsteller zu 1. und 2. sowie die Antragsteller zu 4. und 5. insoweit als Gesamtschuldner.
3. Der Streitwert wird auf 12.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragsteller wenden sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung.
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