VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 07.11.2023
5 S 1164/23
Normen:
BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; BauGB § 2 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Freiburg, vom 05.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 1388/23

Baunutzungsrechtlicher Verstoß zum Nachteil einer Nachbargemeinde bei rechtswidriger Erteilung einer Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum in einem Gewerbegebiet verstößt

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2023 - Aktenzeichen 5 S 1164/23

DRsp Nr. 2023/15163

Baunutzungsrechtlicher Verstoß zum Nachteil einer Nachbargemeinde bei rechtswidriger Erteilung einer Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum in einem Gewerbegebiet verstößt

Die rechtswidrige Erteilung einer Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum in einem Gewerbegebiet verstößt zulasten der Nachbargemeinden, die in dessen Einzugsbereich liegen und über zentrale Versorgungsbereiche verfügen, gegen § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO. In diesem Fall bedarf es keiner weiteren Feststellungen dazu, wie sich die Zulassung des Einkaufszentrums konkret auf den Umsatz der in der Nachbargemeinde vorhandenen zentralen Versorgungsbereiche auswirkt.

Tenor

Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 5. Juli 2023 - 13 K 1388/23 - wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; BauGB § 2 Abs. 2;

Gründe

I.