VG Karlsruhe - Urteil vom 27.08.2014
4 K 741/12
Normen:
BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1, 2;

BauNVO; qualifizierter Bebauungsplan - Gaststätte; Biergarten; Freisitzfläche; allgemeines Wohngebiet

VG Karlsruhe, Urteil vom 27.08.2014 - Aktenzeichen 4 K 741/12

DRsp Nr. 2014/13697

BauNVO; qualifizierter Bebauungsplan - Gaststätte; Biergarten; Freisitzfläche; allgemeines Wohngebiet

Die Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets (WA) kann nach § 15 Abs. 1 S. 1 und S. 2 BauNVO der Erweiterung einer Gaststätte um eine Freisitzfläche im Innern einer Blockrandbebauung entgegenstehen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese auf sich behält.

Normenkette:

BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1, 2;

Tatbestand:

Der Rechtsstreit betrifft die Genehmigung einer Freisitzfläche im Hof einer Gaststätte.