Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen - als Gesamtschuldner - die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.
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