Bauordnungsrecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen ein gegenüberliegendes Bauvorhaben wegen Beeinträchtigung des Lichteinfallwinkels
VGH Bayern, Urteil vom 24.04.1970 - Aktenzeichen 16 I 70
DRsp Nr. 2009/17329
Bauordnungsrecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen ein gegenüberliegendes Bauvorhaben wegen Beeinträchtigung des Lichteinfallwinkels
Kann ein Nachbar, der sein Grundstück baulich bis zum Straßenrand genutzt hat, mit Erfolg rügen, durch ein am gegenüberliegenden Straßenrand geplantes Bauvorhaben vergrößere sich der Lichteinfallwinkel vor Fenstern von Aufenthaltsräumen in der Grenzwand seines Hauses auf mehr als 45 Grad zur Waagerechten? (hier: verneint).