Bauordnungsrecht: Nachbarschutz im Baurecht, Einhaltung eines Bauwichs
OVG Berlin, Urteil vom 21.01.1967 - Aktenzeichen II B 3.66
DRsp Nr. 2009/17170
Bauordnungsrecht: Nachbarschutz im Baurecht, Einhaltung eines Bauwichs
1. [Zu den] Voraussetzungen der nachbarschützenden Natur baurechtlicher Vorschriften.2. Die Vorschrift des § 8 Nr. 19 BauO Bln, nach der u.U. auch in Gebieten der geschlossenen Bauweise ein Bauwich einzuhalten ist, dient nicht dem Schutze nachbarlicher Belange, beruht vielmehr ausschließlich auf städtebaulichen Erwägungen.