Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Bayerisches Abgrabungsgesetz: Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes (verneint), Verlängerung einer Gemeindestraße (B***** *****), Straßenplanung durch Bebauungsplan, Erforderlichkeit, kumulativ tragende Planungsziele (Zufahrt zu Klinikum; Erschließung eines künftigen Baugebiets; Entlastung eines Wohngebiets vom Durchgangsverkehr), Anpassungsgebot, regionaler Grünzug (Grad der Konkretisierung), Entwicklungsgebot, Abwägungsgebot, Verkehrsprognose (fehlende Aktualität; unzureichender Prognosehorizont), Trennungsgrundsatz, aktiver Lärmschutz, passiver Lärmschutz, planungsbedingte Verkehrszunahme auf bereits vorhandener Straße, Konfliktbewältigung in einem der Planung nachgeordneten Verfahren, Aufwendungsersatz für Schallschutzmaßnahmen, kein immissionsschutzrechtlicher Erstattungsanspruch aus Gesetz, ungeschriebener allgemeiner Rechtssatz über Aufwendungsersatz, Abwägungsentscheidung zum maßgeblichen Schutzniveau, Eigentumsgarantie
VGH Bayern, Urteil vom 29.06.2006 - Aktenzeichen 25 N 99.3449
DRsp Nr. 2008/6574
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Bayerisches Abgrabungsgesetz: Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes (verneint), Verlängerung einer Gemeindestraße ("B***** *****"), Straßenplanung durch Bebauungsplan, Erforderlichkeit, kumulativ tragende Planungsziele (Zufahrt zu Klinikum; Erschließung eines künftigen Baugebiets; Entlastung eines Wohngebiets vom Durchgangsverkehr), Anpassungsgebot, regionaler Grünzug (Grad der Konkretisierung), Entwicklungsgebot, Abwägungsgebot, Verkehrsprognose (fehlende Aktualität; unzureichender Prognosehorizont), Trennungsgrundsatz, aktiver Lärmschutz, passiver Lärmschutz, planungsbedingte Verkehrszunahme auf bereits vorhandener Straße, Konfliktbewältigung in einem der Planung nachgeordneten Verfahren, Aufwendungsersatz für Schallschutzmaßnahmen, kein immissionsschutzrechtlicher Erstattungsanspruch aus Gesetz, ungeschriebener "allgemeiner Rechtssatz" über Aufwendungsersatz, Abwägungsentscheidung zum maßgeblichen Schutzniveau, Eigentumsgarantie
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