I.
Die Antragstellerin wendet sich im Wege der einstweiligen Anordnung gegen den Vollzug des am 12. Februar 2001 in Kraft getretenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Die Gewalt III/Teilbereich A" der Antragsgegnerin.
Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin sind benachbarte Gemeinden. Der Antragstellerin ist nach dem Landesentwicklungsprogramm Thüringen die Funktion eines Mittelzentrums zugewiesen; die Antragsgegnerin hat 3.400 Einwohner und liegt im Verflechtungsbereich der Antragstellerin.
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