OVG Nordrhein-Westfalen, vom 26.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 D 18/06
Bauplanungsrecht - Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; erneute Bekanntmachung; Abschluss des Bebauungsplanverfahrens; Ausschluss sonstiger Nutzungen; Sicherung von Rohstoffvorkommen
BVerwG, Beschluß vom 01.08.2007 - Aktenzeichen 4 BN 32.07
DRsp Nr. 2007/15709
Bauplanungsrecht - Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; erneute Bekanntmachung; Abschluss des Bebauungsplanverfahrens; Ausschluss sonstiger Nutzungen; Sicherung von Rohstoffvorkommen
»Hat die Gemeinde einen Bebauungsplan als Satzung beschlossen und ihn gemäß § 10 Abs. 3BauGB bekannt gemacht, ist das Verfahren im Sinne des § 244 Abs. 1BauGB abgeschlossen, auch wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird.«
Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst.
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