I.
Die Antragsteller wenden sich gegen den erstmals im Jahre 1967 und sodann im Jahre 1998 erneut bekannt gemachten Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Kirchwehren, soweit er Teilflächen ihrer Grundstücke als Straßentrasse festsetzt.
In den Jahren 1966/67 stellte die frühere Gemeinde Kirchwehren, deren Rechtsnachfolgerin die Antragsgegnerin ist, ihren ersten und einzigen Bebauungsplan auf. Im Wesentlichen setzt er am südlichen Ortsrand ein allgemeines Wohngebiet für etwa 30 Wohneinheiten fest. Der Plan wurde unter der Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Kirchwehren" am 22. Mai 1967 bekannt gemacht.
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