VG Freiburg - Beschluss vom 30.10.2014
4 K 1804/14
Normen:
BauGB § 30;

Bauplanungsrecht - Bebauungsplan; Nachbarschutz; Planübergreifender Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot

VG Freiburg, Beschluss vom 30.10.2014 - Aktenzeichen 4 K 1804/14

DRsp Nr. 2014/16777

Bauplanungsrecht - Bebauungsplan; Nachbarschutz; Planübergreifender Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot

Eigentümer von Grundstücken außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans können sich (selbst im Hinblick auf Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung und über Baugrenzen, denen innerhalb eines Baugebiets nachbarschützende Wirkung zukommen kann) nicht auf die Einhaltung der Festsetzungen dieses Bebauungsplans berufen, es sei denn, dem Bebauungsplan ließe sich entnehmen, dass der Satzungsgeber ausdrücklich (auch) den Schutz dieser außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücke bezweckt hat. Verletzungen der Rechte solcher Grundstückseigentümer können insoweit nur im Fall einer Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme gegeben sein.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 30;

Gründe: