I. VG Koblenz - Urteil vom 29.02.1996 - 1 K 1475/95.KO,
OVG Rheinland-Pfalz, vom 19.12.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 11188/96
Bauplanungsrecht - Bebauungsplan, nachträgliche Inkraftsetzung eines wegen eines Ausfertigungsmangels ungültigen Bebauungsplans
BVerwG, Beschluß vom 07.04.1997 - Aktenzeichen 4 B 64.97
DRsp Nr. 1997/4031
Bauplanungsrecht - Bebauungsplan, nachträgliche Inkraftsetzung eines wegen eines Ausfertigungsmangels ungültigen Bebauungsplans
»§ 215 Abs. 3 BauGB fordert für die nachträgliche Inkraftsetzung eines wegen eines Ausfertigungsmangels ungültigen Bebauungsplans keinen erneuten Satzungsbeschluß gemäß § 10BauGB und damit auch keine erneute Abwägung (im Anschluß an Beschlüsse vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 NB 30.95 - Buchholz 406.11 § 215BauGB Nr. 6 und vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 -).«
Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet, wobei dahinstehen kann, ob die Beschwerde den formellen Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung der geltend gemachten Revisionszulassungsgründe genügt.
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