VGH Bayern, vom 03.03.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 27 N 93.3748
Bauplanungsrecht - Beschränkung der Bodennutzung aus städtebaulichen Gründen
BVerwG, Beschluß vom 03.12.1998 - Aktenzeichen 4 BN 24.98
DRsp Nr. 2007/3395
Bauplanungsrecht - Beschränkung der Bodennutzung aus städtebaulichen Gründen
1. § 1 Abs. 3BauGB ermächtigt die Gemeinden nur zur Aufstellung von Bauleitplänen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist.2. Soweit die aufgeworfene Frage mit dem Vorwurf verbunden sein sollte, in dem angegriffenen Bebauungsplan seien Maßnahmen zum Schutz der Natur und der Pflege der Landschaft im Sinne des Bayerischen Naturschutzgesetzes getroffen worden, ginge sie von unzutreffenden rechtlichen Voraussetzungen aus. Derartige Maßnahmen werden im Plan - soweit sie bereits festgesetzt oder geplant sind - nur nachrichtlich übernommen, nicht aber selbständig festgesetzt.