Die auf §
Die Beschwerde hält für klärungsbedürftig, ob ein einzelner einen Anspruch darauf haben kann, daß eine Gemeinde einen Bebauungsplan, der sich nachträglich wegen eines Ausfertigungsmangels als nichtig erwiesen hat, durch Nachholung der Ausfertigung und erneute Bekanntmachung in Kraft setzt. Diese Frage rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision, da sie sich auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation unter Heranziehung der bereits vorhandenen Senatsrechtsprechung ohne weiteres außerhalb eines Revisionsverfahrens beantworten läßt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|