Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot bei Aufstellung eines Bebauungsplans
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.1997 - Aktenzeichen 8 S 3343/96
DRsp Nr. 2007/14034
Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot bei Aufstellung eines Bebauungsplans
»Die Gemeinde hat bei der Aufstellung eines Bebauungsplans die Aufgabe, die von ihrer Planung berührten schutzwürdigen Interessen zu einem gerechten Ausgleich zu bringen. Eine Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Grundstückseigentümer muß deshalb durch hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe gerechtfertigt sein.«