VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 11.07.1997
8 S 3343/96
Normen:
BauGB § 1 Abs. 6 ;
Fundstellen:
NVwZ-RR 1998, 618
UPR 1998, 120

Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot bei Aufstellung eines Bebauungsplans

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.1997 - Aktenzeichen 8 S 3343/96

DRsp Nr. 2007/14034

Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot bei Aufstellung eines Bebauungsplans

»Die Gemeinde hat bei der Aufstellung eines Bebauungsplans die Aufgabe, die von ihrer Planung berührten schutzwürdigen Interessen zu einem gerechten Ausgleich zu bringen. Eine Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Grundstückseigentümer muß deshalb durch hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe gerechtfertigt sein.«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 6 ;

Gründe:

I.

Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan der Antragsgegnerin.