VGH Bayern, vom 17.05.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 2 N 88.1999
Bauplanungsrecht: Änderung eines Umlegungsplans wegen Nichtigerklärung des zugrundeliegenden Bebauungsplans
BVerwG, Beschluß vom 17.12.1992 - Aktenzeichen 4 NB 25.90
DRsp Nr. 1993/3066
Bauplanungsrecht: Änderung eines Umlegungsplans wegen Nichtigerklärung des zugrundeliegenden Bebauungsplans
1. Wird der einer Umlegung zugrundeliegende Bebauungsplan in einem Normenkontrollverfahren für nichtig erklärt und kann der Umlegungszweck ohne diesen Bebauungsplan nicht verwirklicht werden, so besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Änderung des Umlegungsplans.2. Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan, der Grundlage eines Umlegungsplans ist, kann nicht allein wegen der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans verneint werden.