I.
Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan "M - 3. Änderung/P" der Antragsgegnerin vom 23.9.1991.
Mit Kaufvertrag vom 22.6.1989 erwarb der Antragsteller eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 304 auf der Gemarkung der Antragsgegnerin. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplans, welcher für das Plangebiet ein eingeschränktes Industriegebiet und den Ausschluß von Einzelhandel festsetzt. Das Grundstück grenzt im Norden an die B im Westen an den W bach, im Süden an die P straße und im Osten an das mit gewerblichen Anlagen bebaute Grundstück Flst. Nr. 303 an.
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