Die Anträge werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens tragen - einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen - die Antragsteller Ziff. 1 und 2 gesamtschuldnerisch 2/10, die Antragsteller Ziff. 3, 4 und 5 je1/10 und die Antragsteller Ziff. 6 und 7 gesamtschuldnerisch 5/10.
Der Streitwert wird auf 30.000 € (je 2 x 7500 € für die Bauvorhaben XXX einerseits und XXX andererseits) festgesetzt.
Die Antragsteller begehren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs vom 11.6.2013 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 13.5.2013 für das Bauvorhaben XXX in XXX und ihres Widerspruchs vom 11.2.2013 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 22.10.2012 für das Bauvorhaben XXX in XXX, soweit letztere die Errichtung und Nutzung der Außenbereichsfläche des Flurstücks XXX betrifft.
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