Bauplanungsrecht: Befangenheit eines Gemeinderatsmitglieds, Auslegung eines Bebauungsplans während der Ferienzeit, Festsetzung eines Mischgebiets
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.1995 - Aktenzeichen 3 S 3406/94
DRsp Nr. 2007/14057
Bauplanungsrecht: Befangenheit eines Gemeinderatsmitglieds, Auslegung eines Bebauungsplans während der Ferienzeit, Festsetzung eines Mischgebiets
»1. Durch die Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs während der Ferienzeit wird die Kenntnisnahmemöglichkeit durch die Bürgerschaft nicht unzumutbar erschwert.2. Die Mitwirkung eines befangenen Gemeinderats an den dem Satzungsbeschluß vorangehenden Beschlüssen und Beratungen im Bebauungsplanverfahren ist unerheblich.3. Die in einem Bebauungsplan für ein Mischgebiet getroffene, räumlich beschränkte Regelung, durch die sämtliche allgemein oder ausnahmsweise zulässigen Arten von Nutzungen ausgeschlossen werden, mit Ausnahme eines unselbständigen Lagerplatzes, der im Zusammenhang mit einem auf den Nachbargrundstücken vorhandenen Gewerbebetrieb steht, ist durch § 1 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 8 und Abs. 9BauNVO zulässig, da es sich bei einem solchen Lagerplatz um einen besonderen Anlagentypus handelt.«