VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 22.07.1997
5 S 3391/94
Normen:
BauGB § 1 Abs. 4, Abs. 6 § 9 Abs. 1 Nr. 24 ; BImSchG § 41 § 42 ; BNatSchG § 8 Abs. 4, Abs. 8 ; FStrG § 17 Abs. 3 S. 1 ; GemO (Gemeindeordnung) Baden-Württemberg § 18 ; LNatSchG (Landesnaturschutzgesetz) Baden-Württemberg § 11 Abs. 4, Abs. 5 ; VwGO § 47 ; WaldG (Waldgesetz) Baden-Württemberg § 10 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BRS 59 Nr. 3
DVBl 1998, 601
NuR 1998, 653
NVwZ-RR 1998, 325
UPR 1998, 239
VBlBW 1998, 177

Bauplanungsrecht: Befangenheit eines Ratsmitgields infolge Betroffenheit vom Straßenbauvorhaben, Regionalplan und Anpassungsgebot, Inhalt einer Waldumwandlungserklärung, Rechtsnatur eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans nach § 17 Abs. 3 S 1 FStrG; Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.1997 - Aktenzeichen 5 S 3391/94

DRsp Nr. 2007/14032

Bauplanungsrecht: Befangenheit eines Ratsmitgields infolge Betroffenheit vom Straßenbauvorhaben, Regionalplan und Anpassungsgebot, Inhalt einer Waldumwandlungserklärung, Rechtsnatur eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans nach § 17 Abs. 3 S 1 FStrG; Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen

»1. Wird durch einen (planfeststellungsersetzenden) Bebauungsplan eine (Bundes-)Straße ausgewiesen, so ist ein an der Beschlußfassung mitwirkendes Gemeinderatsmitglied nicht befangen, wenn es nur wie eine Vielzahl anderer Bürger in den betroffenen Ortsteilen von dem Straßenbauvorhaben berührt wird. 2. Zur Einhaltung des Anpassungsgebots nach § 1 Abs. 4 BauGB, wenn der Regionalplan für das Straßenbauvorhaben, durch das ein regionaler Grünzug, eine Grünzäsur und ein schutzbedürftiger Bereich für die Erholung tangiert werden, eine "Freihaltetrasse" vorsieht. 3. Zum erforderlichen Inhalt einer Waldumwandlungserklärung bei einem Bebauungsplan, mit dem lediglich ein Abschnitt eines Gesamtstraßenbauvorhabens ausgewiesen wird. 4. Der planfeststellungsersetzende Bebauungsplan nach § 17 Abs. 3 Satz1 FStrG ist ein Fachplan im Sinne des § 8 Abs. 4 BNatSchG.