Bauplanungsrecht: Befangenheit eines Ratsmitgields infolge Betroffenheit vom Straßenbauvorhaben, Regionalplan und Anpassungsgebot, Inhalt einer Waldumwandlungserklärung, Rechtsnatur eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans nach § 17 Abs. 3 S 1 FStrG; Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.1997 - Aktenzeichen 5 S 3391/94
DRsp Nr. 2007/14032
Bauplanungsrecht: Befangenheit eines Ratsmitgields infolge Betroffenheit vom Straßenbauvorhaben, Regionalplan und Anpassungsgebot, Inhalt einer Waldumwandlungserklärung, Rechtsnatur eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans nach § 17 Abs. 3 S 1 FStrG; Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen
»1. Wird durch einen (planfeststellungsersetzenden) Bebauungsplan eine (Bundes-)Straße ausgewiesen, so ist ein an der Beschlußfassung mitwirkendes Gemeinderatsmitglied nicht befangen, wenn es nur wie eine Vielzahl anderer Bürger in den betroffenen Ortsteilen von dem Straßenbauvorhaben berührt wird.2. Zur Einhaltung des Anpassungsgebots nach § 1 Abs. 4BauGB, wenn der Regionalplan für das Straßenbauvorhaben, durch das ein regionaler Grünzug, eine Grünzäsur und ein schutzbedürftiger Bereich für die Erholung tangiert werden, eine "Freihaltetrasse" vorsieht.3. Zum erforderlichen Inhalt einer Waldumwandlungserklärung bei einem Bebauungsplan, mit dem lediglich ein Abschnitt eines Gesamtstraßenbauvorhabens ausgewiesen wird.4. Der planfeststellungsersetzende Bebauungsplan nach § 17 Abs. 3 Satz1 FStrG ist ein Fachplan im Sinne des § 8 Abs. 4BNatSchG.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.