VG Wiesbaden, vom 21.09.1983 - Vorinstanzaktenzeichen G 920/83
Bauplanungsrecht: Begriff der Planreife, Teilgenehmigter Bebauungsplan
VGH Hessen, Beschluß vom 03.11.1983 - Aktenzeichen 3 TG 58/83
DRsp Nr. 2009/17449
Bauplanungsrecht: Begriff der "Planreife", Teilgenehmigter Bebauungsplan
Planreife im Sinne des § 33 BBauG liegt auch nach teilweiser Genehmigung eines Bebauungsplans, dessen Verkündung zwölf Jahre lang unterblieb, nicht vor, wenn- die Planung entweder wesentliche rechtliche Fehler enthält, deren Korrektur zu Änderungen führen kann,- oder aufgrund einer modifizierenden Genehmigung ein erneuter Beschluß der Gemeindevertretung wegen des Bebauungsplans nötig und mit einem hinsichtlich der maßgeblichen veränderten Ergebnis möglich ist.