OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 16.02.2001
1 L 35/01
Normen:
BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 6 Abs. 1; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 4; BImSchG § 19; 4. BImSchV § 2 Abs. 1;
Fundstellen:
NordÖR 2001, 181
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 20.04.2000

Bauplanungsrecht: Begriff des Gewerbebetriebs im Planungsrecht, Zulässigkeit eines Blockheizkraftwerks im Mischgebiet

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.02.2001 - Aktenzeichen 1 L 35/01

DRsp Nr. 2009/17143

Bauplanungsrecht: Begriff des "Gewerbebetriebs" im Planungsrecht, Zulässigkeit eines Blockheizkraftwerks im Mischgebiet

1. In einem Mischgebiet kann ein Blockheizkraftwerk als "nicht störender Gewerbebetrieb" zulässig sein. 2. Für den planungsrechtlichen Begriff des "Gewerbebetriebes" sind Betriebsform und Gewinnerzielungsabsicht hinreichende, aber keine notwendige Bedingungen. Ein Betrieb mit lokaler (nicht notwendig baugebietsbezogener) Versorgungsfunktion ist auch ohne erwerbswirtschaftliche Ausrichtung als Gewerbebetrieb anzusehen.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 12. Kammer - vom 20. April 2000 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert beträgt 50.000,00 DM.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 6 Abs. 1; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 4; BImSchG § 19; 4. BImSchV § 2 Abs. 1;

Gründe:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg. Die von dem Kläger geltend gemachten Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VwGO liegen nicht vor.