VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 28.12.1995
8 S 3611/94
Normen:
BauNVO § 17 Abs. 3 ; VwGO § 47 ;
Fundstellen:
ESVGH 46, 158
IBR 1996, 302
VBlBW 1996, 141

Bauplanungsrecht: Erfordernis der Überschreitung der Obergrenzen für die Geschoßflächenzahl aus städtebaulichen Gründen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.12.1995 - Aktenzeichen 8 S 3611/94

DRsp Nr. 2007/14056

Bauplanungsrecht: Erfordernis der Überschreitung der Obergrenzen für die Geschoßflächenzahl aus städtebaulichen Gründen

»Städtebauliche Gründe erfordern die Überschreitung der für die Geschoßflächenzahl geltenden Obergrenzen nicht bereits dann, wenn die Gemeinde allgemein in Teilen ihres Gebiets eine Verdichtung anstrebt oder das Plangebiet eine besondere Verkehrsgunst besitzt.«

Normenkette:

BauNVO § 17 Abs. 3 ; VwGO § 47 ;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan der Antragsgegnerin.