VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 21.04.1994
5 S 2447/93
Normen:
BauGB § 35 Abs. 2 § 123 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BWVPr 1994, 232
NuR 1995, 194
UPR 1994, 360
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 10.09.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 11536/91

Bauplanungsrecht: Erschließung bei einem nichtprivilegierten Außenbereichsvorhaben

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.1994 - Aktenzeichen 5 S 2447/93

DRsp Nr. 2007/14082

Bauplanungsrecht: Erschließung bei einem nichtprivilegierten Außenbereichsvorhaben

»Bei einem nichtprivilegierten Außenbereichsvorhaben (hier: Wohnbebauung) besteht weder die Verpflichtung der Gemeinde zur Herstellung der notwendigen - wegemäßigen - Erschließungsanlage noch eine Verpflichtung der Gemeinde, ein dahingehendes Erschließungsangebot des Bauherrn anzunehmen (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 07.02.1986 - 4 C 30/84 -, BauR 1986, 421).«

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 2 § 123 Abs. 3 ;

Gründe:

I.

Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstücks Flst.Nr. auf Gemarkung der Beklagten, das im hinteren (inneren) Bereich eines von der Ö Straße, der straße, der H -Straße, der O K straße und der W Straße gebildeten Quartiers liegt, ohne an eine dieser Straßen anzugrenzen. Die Verbindung zur (süd-)östlich verlaufenden Ö Straße erfolgt über das im Eigentum der Beklagten stehende Grundstück Flst.Nr..