VG Karlsruhe, vom 06.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2436/94
Bauplanungsrecht: Fehlender Nachbarschutz bei Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung
VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 11.01.1995 - Aktenzeichen 3 S 3096/94
DRsp Nr. 2007/14069
Bauplanungsrecht: Fehlender Nachbarschutz bei Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung
»Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (hier: Geschoßflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse) dienen regelmäßig nur öffentlichen städtebaulichen Belangen. Der Wille des Plangebers, sie mit nachbarschützender Wirkung anzureichern, muß sich hinreichend deutlich aus dem Bebauungsplan (Textteil, Begründung, sonstige verlautbarte Absichtserklärungen) unter Berücksichtigung der konkreten Situation vor Ort ergeben.«