I.
Die Beteiligten streiten über die Gültigkeit des Bebauungsplans "B" der Antragsgegnerin vom 24. Januar 1989.
Die Antragstellerin (Ziff. 1) ist Eigentümerin des im Plangebiet gelegenen Grundstücks Flst. Nr. das aufgrund einer Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 23.08.1979 mit einem Wohngebäude sowie Pkw-Garagen bebaut ist. Die Zufahrt zu diesem Grundstück erfolgt bislang über den von der straße abzweigenden Privatweg Flst. Nr. Der südwestliche Teil des Grundstücks ist nach Angaben der Antragstellerin seit einigen Jahren befestigt und dient zum Abstellen und Warten von Lastzügen des Speditionsbetriebs, den der Ehemann der Antragstellerin betreibt. Eine baurechtliche Genehmigung ist hierfür nicht erteilt worden.
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