OVG Rheinland-Pfalz, vom 27.05.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 10 C 10388/91
Bauplanungsrecht: Festsetzung von Mindestgrößen für Baugrundstücken, Begründungsmangel bei gestalterischer Festsetzung des Bebauungsplans
BVerwG, Beschluß vom 06.10.1992 - Aktenzeichen 4 NB 36.92
DRsp Nr. 1993/3126
Bauplanungsrecht: Festsetzung von Mindestgrößen für Baugrundstücken, Begründungsmangel bei gestalterischer Festsetzung des Bebauungsplans
1. Bei der Festsetzung der Mindestgröße von Baugrundstücken gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3BauGB ist im Rahmen der planerischen Abwägung die Privatnützigkeit des Eigentums zu berücksichtigen. Zu den öffentlichen Belangen, welche den privaten Interessen entgegengesetzt werden dürfen, kann auch das politische Interesse der Gemeinde an seiner gewerblichen Ansiedlung gehören.2. Es bleibt offen, ob eine Verweisung einer landesbauordnungsrechtlichen Vorschrift auf § 214BauGB im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung des § 9 Abs. 4BauGB revisibles Recht begründet (hier: § 86 Abs. 4 der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz).3. Für die Beantwortung der Frage nach der hinnehmbaren Unvollständigkeit der Begründung (§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbs. BauGB) kommt es nicht darauf an, ob die jeweilige Festsetzung ihre materiellrechtliche Grundlage im Bundesrecht oder im Landesrecht besitzt.