I.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan "Freizeit-Center - 1. Änderung und Erweiterung" der Antragsgegnerin vom 25.5.1994.
Der Antragsteller ist Eigentümer des ca. 600 m² großen, mit einem am 11.1.1977 genehmigten Ferienhaus bebauten Grundstücks Flst.Nr. 2300 sowie des unbebauten Grundstücks Flst.Nr. 2294/3 der Gemarkung Das Grundstück Flst.Nr. 2300 wird von dem im Miteigentum der Antragstellerin stehenden, ca. 6,79 ha großen unbebauten Grundstück Flst.Nr. 2310 umschlossen. Die Grundstücke bilden zusammen mit dem ca. 1 ha großen ebenfalls unbebauten Grundstück Flst.Nr. 2299 den Geltungsbereich des angefochtenen Bebauungsplans.
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