Der Antragsteller 1 ist Eigentümer, der Antragsteller 2 Pächter des Grundstücks Flst. Nr. 330/3. Der nördliche - unbebaute - Teil des Grundstücks liegt im Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplans. Der südliche - außerhalb des Geltungsbereichs liegende - Teil des Grundstücks ist mit einem Wohnhaus und einem größeren Scheuergebäude bebaut. Der Antragsteller 2 hält auf dem Grundstück vor allem Hühner und Schweine, wobei jedoch der Umfang der Tierhaltung im einzelnen nicht feststeht.
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