OVG Rheinland-Pfalz, vom 09.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 8 C 11798/93
Bauplanungsrecht: Höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden als besondere städtebauliche Gründe
BVerwG, Beschluß vom 09.11.1994 - Aktenzeichen 4 NB 34.94
DRsp Nr. 1995/568
Bauplanungsrecht: Höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden als besondere städtebauliche Gründe
Soll in einer ökologisch wertvollen Hanglage eine nur aufgelockerte Bebauung ermöglicht, die Erschließung deshalb für ein entsprechend geringes Verkehrsaufkommen dimensioniert und die Zahl der erforderlichen Kfz-Stellplätze gering gehalten werden, so können dies besondere städtebauliche Gründe sein, die gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6BauGB die Festsetzung der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden in einem Bebauungsplan rechtfertigen.
Die auf § 47 Abs. 7 Satz 1 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 Nrn. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Die vorgetragenen Beschwerdegründe ergeben keine Verletzung der Vorlagepflicht durch das Normenkontrollgericht.
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