VGH Bayern - Urteil vom 15.05.1984
1 B 82 A.1535
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1; BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 5;
Fundstellen:
BayVBl 1985, 212
Vorinstanzen:
VG München, vom 24.03.1982 - Vorinstanzaktenzeichen M 5052 IX 80

Bauplanungsrecht: Imkerei im Außenbereich, Begriff des Dienens, Vernünftigkeit des Bauvorhabens

VGH Bayern, Urteil vom 15.05.1984 - Aktenzeichen 1 B 82 A.1535

DRsp Nr. 2009/18104

Bauplanungsrecht: Imkerei im Außenbereich, Begriff des "Dienens", Vernünftigkeit des Bauvorhabens

1. Ein Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb nach dieser Vorschrift, wenn es - erstens - für den Betrieb ähnlich wie Zubehör eine Hilfsfunktion hat, - zweitens - "vernünftig" ist und - drittens - durch die Zuordnung zum Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt ist. 2. Ein Vorhaben dient nicht schon dann einem landwirtschaftlichen Betrieb, wenn es diesem irgendwie nützlich ist und den Betriebsablauf erleichtert oder fördert. Andererseits ist nicht erheblich, ob das Vorhaben für den Betrieb erforderlich oder gar objektiv unentbehrlich ist. Innerhalb des sich aus diesen Grenzen ergebeden Rahmens muß für das Merkmal des "Dienens" darauf abgestellt werden, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs - ein Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde.