VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 11.04.1997
5 S 512/95
Normen:
BauGB § 1 Abs. 6 ; VwGO § 47 ;
Fundstellen:
BRS 59 Nr. 6
UPR 1998, 75
VBlBW 1997, 383

Bauplanungsrecht: Nichtigkeit des Bebauungsplans bei Existenz zweier divergierender Planoriginale

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.04.1997 - Aktenzeichen 5 S 512/95

DRsp Nr. 2007/14038

Bauplanungsrecht: Nichtigkeit des Bebauungsplans bei Existenz zweier divergierender Planoriginale

»1. Existieren zwei ausgefertigte (Original-)Bebauungsplanexemplare mit divergierenden Festsetzungen für einen Planbereich, so ist der Bebauungsplan nichtig. 2. Eine Planänderung, mit der das eigene Plankonzept unterlaufen wird, ist wegen eines Abwägungsfehlers nichtig.«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 6 ; VwGO § 47 ;

Gründe:

I.

Die Antragsteller wenden sich gegen die am 28.06.1993 als Satzung beschlossene (Teil-)Änderung des Bebauungsplans "O." der Antragsgegnerin.